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Info: Antworten in diesem Thema: 0 » Der letzte Beitrag (16. September 2006, 15:45) ist von AMDUser.

AMDUser

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Samstag, 16. September 2006, 15:45

T-Online erhält gerichtlichen Rüffel wegen unzulässiger AGB

Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat der Darmstädter T-Online International AG die Verwendung bestimmter Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verboten (Az. 2/2 O 404/05). Gleich fünf Punkte erachtete das Gericht für rechtswidrig, weil sie den Verbraucher benachteilige. ... mehr bei Heise

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