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Info: Antworten in diesem Thema: 3 » Der letzte Beitrag (12. Februar 2007, 23:53) ist von Gast.

AMDUser

unregistriert

1

Montag, 12. Februar 2007, 17:40

Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber

Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann. Kläger des Verfahrens war der Heise Zeitschriften Verlag. Dieser hatte einem Teilnehmer der Foren von heise online aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen dauerhaft die Teilnahme an den Foren untersagt. ... mehr bei Heise

dieschi

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  • »dieschi« ist männlich

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2

Montag, 12. Februar 2007, 21:53

RE: Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber

Eigentlich sollte man für die Rückendeckung dankbar sein, allerdings kann sich das ganze auch wieder gegen Forenbetreiber richten ...

Zitat

Dieser verpflichte den Nutzer unter anderem zur Einhaltung bestimmter Regeln, da der Betreiber durch die Postings der Teilnehmer "nicht unerheblichen Haftungsrisiken" ausgesetzt sei.


Ich sach nur "Haftung bei Forenbeiträgen ohne Kentnisse des Forenbetreibers" ...

Da steckt viel Interpretationsspielraum drin ...
Zuviel für meinen Geschmack ... :sad:

  • »torwächter« ist männlich

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3

Montag, 12. Februar 2007, 22:46

RE: Gericht bestätigt Hausrecht für Forenbetreiber

:wink: dieschi, da hast du wohl Recht , das ist ein ganz böser Gummi.
Gruss tw :)
Signatur von »torwächter« tw

4

Montag, 12. Februar 2007, 23:53

Nee. Das Urteil ist kein Grund zur Beunruhigung, sondern einfach nur konsequent und IMO richtig. Es geht ja nicht an, dass ein Forenbetreiber einerseits für den Inhalt der von ihm vorgehaltenen Seite unter Umständen haftet, andererseits aber jeden Schmutzfink tolerieren müsste.

Interessant ist vor allem dies:

Zitat

Neu dürfte die Feststellung sein, dass zwischen Anbieter und Nutzer ein Vertrag geschlossen wird, dessen Inhalt unter anderen von den Nutzungsbedingungen des Betreibers bestimmt wird. Für Forenanbieter dürfte es damit künftig einfacher werden, zumindest namentlich bekannte Nutzer von der weiteren Teilnahme an den virtuellen schwarzen Brettern auszuschließen.

Jo. Nicht nur das. Da ein Vertragsverhältnis besteht (tach, Partner dieschi), kann der Forenbetreiber theoretisch auch Regress nehmen.

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