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Info: Antworten in diesem Thema: 1 » Der letzte Beitrag (17. Oktober 2008, 15:43) ist von AMDUser.

AMDUser

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1

Dienstag, 14. Oktober 2008, 15:23

Gericht begründet Bildersucheverbot gegen Google

Zitat

Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg (Az. 308 O 42/06) sorgt derzeit für Schlagzeilen. Das Gericht verbietet Google Deutschland, bestimmte Bilder als Thumbnail in der Suchergebnisliste zu zeigen. Die "Urheberrechtskammer" des Landgerichts gab damit dem Künstler Thomas Horn Recht, der unterbinden wollte, dass Google fünf seiner urheberrechtlich geschützten Comiczeichnungen mit der Figur "PsykoMan" im Index der Bildersuchmaschine führt. Weil Google die dem Kläger zustehenden ausschließlichen Nutzungsrechte verletze, habe dieser einen Unterlassungsanspruch gegen den Suchmaschinenriesen.


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AMDUser

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2

Freitag, 17. Oktober 2008, 15:43

Gericht begründet Bildersucheverbot gegen Google

Zitat

Anfang der Woche sorgte eine Nachricht für heftiges Rauschen im Blätterwald, wonach das Landgericht Hamburg dem Suchgiganten Google die Darstellung bestimmter Bilder im Rahmen seiner Bildersuche verboten hat. Weil eine schriftliche Begründung des Gerichts noch nicht vorlag, machten ungenaue Darstellungen des Sachverhalts die Runde in diversen Veröffentlichungen. heise online liegt das bislang noch nicht veröffentlichte Urteil vom 26. September (Az.: 308 O 42/06) nun im Volltext vor.


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