Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg (Az. 308 O 42/06) sorgt derzeit für Schlagzeilen. Das Gericht verbietet Google Deutschland, bestimmte Bilder als Thumbnail in der Suchergebnisliste zu zeigen. Die "Urheberrechtskammer" des Landgerichts gab damit dem Künstler Thomas Horn Recht, der unterbinden wollte, dass Google fünf seiner urheberrechtlich geschützten Comiczeichnungen mit der Figur "PsykoMan" im Index der Bildersuchmaschine führt. Weil Google die dem Kläger zustehenden ausschließlichen Nutzungsrechte verletze, habe dieser einen Unterlassungsanspruch gegen den Suchmaschinenriesen.
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