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Info: Antworten in diesem Thema: 11 » Der letzte Beitrag (29. November 2009, 12:32) ist von Sarkany.

dieschi

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1

Freitag, 27. November 2009, 08:13

[WICHTIG] BGH-Urteil straft Inhalteklau im Internet ab

Zitat

Bundesgerichtshof regelt Haftung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet.

Der Bundesgerichtshof schiebt dem Bilderklau im Internet einen Riegel vor.
Wer zukünftig das Urheberrecht im Internet missachtet, muss mit Zahlung von Schadenersatz rechnen, besagt ein am Freitag veröffentlichtes Urteil.
Neben Fotos dürfte dieser Rechtsspruch alle Inhalte wie auch Texte betreffen.


Weiterlesen: http://computer.t-online.de/bundesgerich…_20577030/index


@ALL
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2

Freitag, 27. November 2009, 09:36

Das geht schon mit den Avataren los. Der einzig sichere Weg ist, da was eigenes einzustellen.

Was ist eigentlich mit den smileys?

:wink:
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CPB-Treffen 2010: Ich hab überlebt :D

dieschi

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3

Freitag, 27. November 2009, 09:55

Unsere Smileys kommen entweder vom wbb, sind schon seit Jahren im ganzen Web verteilt oder von Kolobok ...
Können also frei genutzt werden ...

Bezüglich der Avatare werde ich mir den Ordner auf dem FTP anschauen und alle gegen einen Standard-WBB-Avatar austauschen die mir nicht koscher vorkommen.
Die Nutzer der Avatare schreibe ich an und informiere sie darüber bzw. gibt es demnächst einen Newsletter ...

4

Freitag, 27. November 2009, 10:52

So ganz richtig hat computer.t-online das Urteil aber nicht verstanden.

Es war bisher schon ständige Rechtsprechung, dass die unbefugte Nutzung von urhberrechtlich geschützten Werken, zu denen auch Fotos und Bilder gehören können, Schadensersatzpflichten des Nutzers begründen. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob dem Betreiber einer Rezeptsammlung (hier: chefkoch.de) die Urheberrechtsverletzung eines Users ebenfalls zugerechnet werden kann, mit der Konsequenz, dass auch er schadensersatzpflichtig wird. Dies hat der BGH ebenso wie die Vorinstanz bejaht. Das Urteil. welches bisher noch nicht veröffentlicht ist, stellt in der Begründung u.a. darauf ab, dass der Betreiber sich die eingestellten Rezepte und die dazu gehörenden Bilder (um die es letztendlich ging) zu eigen macht. Er versieht die Rezepte mit seinem Emblem und die Nutzer stimmen in den Bedingungen zu, dass die von ihnen eingestellten Rezepte beliebig vervielfältig werden können. Daneben würden die Rezepte vom Betreiber inhaltlich kontrolliert und der Name des Einstellenden tauche nicht exponiert sondern nur klein unter der Zutatenliest auf.

Daher ist dieses Urteil m.E. nicht auf Foren wie das CPB anwendbar.

Gleichwohl gebe ich Dir, Dieschi, von der Sache her recht, wenn Du darauf bestehst, dass kein urheberrechtlichtlich geschütztes Material hier unbefugt verwendet wird. Erstens schützt Du die User und zweitens Dich auch selber, wenn die Rechtsprechung irgendwann auch eine Haftung von Forenbetreibern etc. erkennen sollte.
Signatur von »gerdgaebler« Viele Grüße
Gerd

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5

Freitag, 27. November 2009, 10:54

Zu meinem Avatar: Klickst du hier, Dieschi. ;)
Signatur von »Darklord« :rock: Memento Mori: Das Leben ist kurz und der Tod so lang, nutze die Nacht! Denn die Nacht ist der neue Tag - Katatonia.
Ich kann Geräusche sehen, kannst du Farben schmecken? :misstr:
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6

Freitag, 27. November 2009, 10:59

Mein derzeitiger Avatar ist ein eigenes Foto. Ich habe da schon immer drauf geachtet, keine Urheberrechte zu verletzen.
Signatur von »bananajunkie« Und wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo noch ein Problem her.

Mein PC-System

7

Freitag, 27. November 2009, 12:03

Zitat

@ALL
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Das alleine schon sollte dich, dieschi, im Falle eines Falles (neben den Forenregeln und dem raschen Löschen des Beanstandeten) vor Schlimmerem bewahren. Dumm nur, dass du auf den Kosten sitzenbleiben könntest, denn Anwälte (denken wir nur mal an Supernature) kosten ja auch einiges. So langsam, sollte man denken, haben sich die Marions und ihre Methoden herumgeprochen :keule: , aber JAMBA macht ja wohl auch noch gute Geschäfte. Und wer hat schon gerne den Ärger an der Backe!
Signatur von »mabae« Babenbläben is noch keener. Unnen ankamen sünd se all.

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8

Freitag, 27. November 2009, 14:20

Man könnte ja mal darüber nachdenken, inwieweit der gewöhnliche Forenbenutzer den Betreiber von finanziellen Konsequenzen des Zivilrechts freistellen könnte bzw. sich zu 1:1-Entschädigungen verbindlich verpflichtet.

Theoretisch zwar vorstellbar, aber wohl kaum auf die Praxis zu übertragen.

Ich stimme "gerdgaebler" zu, dass im vorliegendem Fall über ein systematisches Vorgehen entschieden wurde, in Hinblick auf die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile.

Bevor da dass CPB ins Fadenkreuz gerät fliesst sicherlich noch viel Wasser den Rhein runter, dennoch, "Holzauge sei wachsam".

:wink:
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Freitag, 27. November 2009, 17:21

Das Urteil. welches bisher noch nicht veröffentlicht ist, stellt in der Begründung u.a. darauf ab, dass


Wo hast du es denn gelesen und wann wird es veröffentlicht? Würde es dann auch gerne lesen.
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Freitag, 27. November 2009, 18:00

@ Sarkany,
HIER steht das ganze etwas ausführlicher inklusive dem hinweis das die schriftliche Urteibegründung noch nicht veröffentlicht wurde.
Signatur von »dedie« "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." GG, Art. 20, Abs. 4
MfG, dedie

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11

Freitag, 27. November 2009, 22:54

Man könnte ja mal darüber nachdenken, inwieweit der gewöhnliche Forenbenutzer den Betreiber von finanziellen Konsequenzen des Zivilrechts freistellen könnte


Problemlos könnte er das. Nur wäre der Forenbetreiber die erste Adresse, und ob das gegebene Versprechen dann noch eingelöst wird, wenn es rummst ... bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich ganz schnell auf.

Zitat

Bevor da dass CPB ins Fadenkreuz gerät fliesst sicherlich noch viel Wasser den Rhein runter, dennoch, "Holzauge sei wachsam".


Letzterem stimme ich vollumfänglich zu.

MfG
Vimes
Signatur von »Vimes« 1. Korinther 3,11: "Einen andern Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus."
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12

Sonntag, 29. November 2009, 12:32

Na toll.....jetzt hat ein Lieblingsforum von mir die Seite vom Netz genommen. Der Betreiber (den ich gut kenne) hat keinen Bock auf die Rechtslage und die Schnauze voll. ;( Es handelt sich um eine Tomb Raider Seite mit Lösungen zu den Spielen, von Usern erstellten Fan Wallpapern und einem normalen Forum. Einfach die Schotten dicht zu machen ist doch auch keine Lösung. Urheberrecht ist wichtig und muss eingehalten werden. Aber andereseits tut es auch nicht Not nach jedem Millimeter im Netz zu suchen um abzumahnen.

Was ich hier an aufgezählten "Zwängen" so lese (http://www.superabc.de) ist doch wirklich nicht mehr schön. Ich muss erstmal sortieren. Wollte das nurmal an dieser Stelle loswerden.


:motz:
Signatur von »Sarkany«

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