Besonders interessant finde ich:
... allerdings stelle der Rundfunkempfang nur eine untergeordnete Funktion dar und müsse nachgewiesen werden.
Womit die Beweispflicht auf der Seite der Öffentlich-Rechtlichen liegt. Und das ist gut so. Bin schon gespannt, wie die mir nachweisen wollen, dass ich mit meinem Telefon Radio höre, was ich natürlich nicht mache. Dieses Urteil ermutigt mich, auch das Radio noch abzumelden. Denn auch auf dem Telefon "stellt der Rundfunkempfang nur eine untergeordnete Funktion dar", imho.