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Beiträge: 5 873

Wohnort: Wald-Michelbach/Hessen

Hobbys: Viel zu viel für viel zu wenig Zeit

1

Montag, 8. Februar 2010, 17:15

Tauschbörsenprozess: Landgericht Frankfurt verwehrt Anwalt Eintreibung fiktiver Abmahngebühren

Zitat

Kann ein Abmahn-Anwalt den tatsächlichen Streitwert einer Klage nicht nachweisen, haben Abmahngebühren dem Urteil zufolge keine Rechtsgrundlage.

Ein ansonsten klassischer Filesharing-Prozess verlief diesmal zum Schluss etwas anders als sonst:
In einem Urteil vom 29. Januar 2010 verweigerte das Gericht einem Anwalt, seine »fiktiven« Anwaltsgebühren einzutreiben.
Weiter: http://www.pc-professionell.de/news/2010…buehren20100205
Signatur von »dieschi«

2

Dienstag, 23. Februar 2010, 11:28

..wurde auch mal Zeit , dass ein Signal in die andere Richtung gesetzt wird. EIne Frechheit sind diese Anwälte, die anhnungslose Bundesbürger zur Kasse bitten wegen marginaler Rechtsverstöße. Diese Abmahnungen resultieren auch nur aus der großen Anzahl von Anwälten in Deutschland, die keine Arbeit finden.

Beiträge: 1 726

Wohnort: aus Berlin, lebe in Frankreich

Hobbys: Archivierung von Musikstücken

3

Dienstag, 23. Februar 2010, 11:47

Darf ich dir mal den Punkt 8a der Forenregeln warm ans Herz legen?

Die Bereinigung deiner Signatur würde dann meinen Eindruck verdrängen, dass du nur dieser Köder willen in einem Allerweltsthema einen Kommentar schreibst, der natürlich breite Zustimmung findet.

:wink:
Signatur von »tignasse«
Grosser Gott lass PC-Probleme ins CPB regnen!

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